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Preise

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    • Für versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung: Ein Rezept ist ein Gutschein Ihrer Krankenkasse für eine genau definierte Leistung. Bei den Behandlungstechniken (Manuelle Therapie, Krankengymnastik, …) ist dies ein festgelegter Zeitrahmen (15 Minuten) einschl. genau definierter therapeutischer Maßnahmen.

Nähere Informationen:

http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/heilberufe/heilmittelrichtlinien/index.html

  • Wir bieten Ihnen an, darüber hinaus Behandlungszeit als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen, um ein gutes Behandlungsergebnis zu erreichen. Abrechnung nach Behandlungsdauer und Aufwand.

  • Versicherte der Techniker Krankenkasse bekommen für eine osteopathische Behandlung € 60 erstattet (bis zu 6 Behandlungen p.a.)!

  • Versicherte der Privaten Krankenversicherung:

    • Abrechnung Physiotherapeutischer Leistungen: nach ortsüblichen Tarifen, GebüTh

    • Abrechnung Osteopathie: nach der GebüH

 

Eine Behandlung kostet je nach Zeitaufwand zwischen € 50 und € 120. Die Kosten werden, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag, in der Regel übernommen.

Informationen zur GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten) unter: www.privatpreise.de